Partner-AGB

für Restaurantpartner von Velobites

Stand: 2. Juni 2026

§ 1 Anbieter / Plattformbetreiber

Velobites wird betrieben von:

Velobites
Einzelunternehmen
Krümmeweg 46
38518 Gifhorn
Deutschland

E-Mail: [email protected]

Vertretungsberechtigt: Justin Milaszewski (Inhaber)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE457116420.

(nachfolgend „Plattformbetreiber“)

§ 2 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Partner-Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Partner-AGB“) gelten für die Zusammenarbeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem Restaurantpartner (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

(2) Der Plattformbetreiber stellt eine digitale Vermittlungsplattform für Bestellungen und damit verbundene Leistungen bereit.

(3) Der Restaurantpartner bietet über die Plattform Speisen, Getränke und sonstige Leistungen gegenüber Endkund:innen an.

§ 3 Rolle der Parteien / Vertrag mit Endkund:innen

(1) Verträge über Speisen, Getränke und weitere Produkte bzw. Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Restaurantpartner und den Endkund:innen zustande.

(2) Der Plattformbetreiber tritt ausschließlich als Vermittler und technischer Plattformbetreiber auf.

(3) Der Restaurantpartner ist Verkäufer und Leistungserbringer gegenüber Endkund:innen und allein verantwortlich für Angebot, Preise, Steuern, Qualität, gesetzliche Kennzeichnungspflichten (einschließlich Allergenkennzeichnung), Erfüllung, Lieferung bzw. Abholung sowie den Kundenservice gegenüber Endkund:innen.

(4) Bei Online-Kartenzahlungen über die Plattform tritt der Plattformbetreiber gegenüber dem Zahlungsdienstleister (Stripe) als technischer Zahlungs- und Settlement-Vermittler bzw. Merchant of Record auf. Er wird damit nicht Vertragspartei des Kaufvertrags zwischen Restaurantpartner und Endkund:in.

§ 4 Onboarding und Partnerkonto

(1) Der Restaurantpartner stellt für die Aufnahme und Fortführung der Zusammenarbeit vollständige und korrekte Daten bereit.

(2) Alle Angaben sind unverzüglich zu aktualisieren, wenn sie unrichtig oder unvollständig werden.

(3) Zugangsdaten zum Partnerkonto sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

§ 5 Provision und Vergütung

(1) Der Plattformbetreiber erhält eine Provision für über die Plattform erfolgreich vermittelte Bestellungen.

(2) Die Provision beträgt vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung in Textform: 4 % des im System erfassten Bestellwerts (nach Rabatten, ohne Trinkgeld, nach Stornierungen und Erstattungen; maßgeblich sind die gegenüber Endkund:innen ausgewiesenen Beträge, in der Regel einschließlich Umsatzsteuer) in der Startphase; sie beträgt 6 % dieses Bestellwerts, sobald entweder mindestens 500 über die App getätigte Bestellungen oder ein kumulierter App-Umsatz von 10.000 EUR erreicht ist – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

(3) Zusätzlich zum Prozentsatz nach Absatz 2 fällt eine Mindestgebühr von 39 ct pro abgeschlossener Zahlung für über die Plattform vermittelte Bestellungen an (additiv, nicht pro einzelne Bestellung bei gemeinsamer Abrechnung). Eine Zahlung umfasst insbesondere einen Online-Checkout sowie eine Barzahlung an der Kasse für über die App vermittelte Bestellungen; bei Sammelzahlung am Tisch (z. B. Nachbestellungen mit gemeinsamer Abrechnung) wird die Mindestgebühr nur einmal erhoben.

(4) Maßgeblich sind die im System des Plattformbetreibers erfassten Bestelldaten.

(5) Auf die Provision wird die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

§ 6 Zahlungsabwicklung

(1) Zahlungen können entweder direkt zwischen Endkund:innen und Restaurantpartner erfolgen oder über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).

(2) Erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Plattform, wird die Zahlung über Stripe Connect abgewickelt (Destination Charges): Die Kartenzahlung wird auf dem Plattformkonto des Plattformbetreibers verbucht; der Restaurantanteil wird an das verbundene Stripe-Konto des Restaurantpartners ausgezahlt. Der Zahlungsanspruch aus der Bestellung steht dem Restaurantpartner zu. Der Plattformbetreiber erbringt keine erlaubnispflichtige Inkasso- oder sonstige Rechtsdienstleistung.

(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, seine Provision und etwaige Entgelte unmittelbar vom Zahlungsfluss einzubehalten (Stripe Application Fee bzw. vergleichbare Abrechnungsmechanismen).

(4) Stripe-Gebühren für Kartenzahlungen werden vom Zahlungsdienstleister erhoben und sind nicht Bestandteil der Plattformprovision; wirtschaftlich trägt der Restaurantpartner diese Kosten, soweit nicht gesetzlich zwingend anders.

(5) Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (Stripe).

(6) Der Restaurantpartner bleibt für seine steuerlichen Pflichten, ordnungsgemäße Rechnungsstellung gegenüber Endkund:innen und sonstige gesetzliche Pflichten selbst verantwortlich.

§ 7 Abrechnung und Auszahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachlauf zum jeweiligen Abrechnungszeitraum.

(2) Abrechnungen werden dem Restaurantpartner digital (z. B. im Partnerkonto oder per E-Mail) bereitgestellt.

(3) Auszahlungen an den Restaurantpartner erfolgen nach Abzug der Provision und weiterer einbehaltener Beträge.

(4) Einwendungen gegen Abrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail an [email protected]) zu erheben; nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als anerkannt, soweit keine offensichtlichen Fehler vorliegen.

§ 8 Storno, Rückerstattung und Chargebacks

(1) Stornierungen und Teilstornierungen von Bestellungen führen zu entsprechenden Provisionskorrekturen.

(2) Rückerstattungen an Endkund:innen schuldet wirtschaftlich der Restaurantpartner. Der Plattformbetreiber bzw. der Zahlungsdienstleister führt Rückerstattungen im Namen und auf Rechnung des Restaurantpartners aus (einschließlich Rücktransfer an das verbundene Stripe-Konto und anteiliger Erstattung der Application Fee). Rückerstattungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt.

(3) Der Restaurantpartner trägt sämtliche Chargebacks, Rückbuchungen und damit verbundene Kosten (einschließlich Dispute- und Bearbeitungsgebühren), die Bestellungen betreffen, die über die Plattform vermittelt wurden — ausgenommen Fälle, die nachweislich allein vom Plattformbetreiber oder Zahlungsdienstleister zu vertreten sind. Gegenüber Stripe und dem Karten-Schema haftet der Plattformbetreiber als Merchant of Record; die Verlagerung wirkt im Innenverhältnis zwischen den Parteien.

(4) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Chargeback-Beträge und damit verbundene Kosten mit Auszahlungen zu verrechnen, einzubehalten und — soweit vereinbart — per Stripe Connect Account Debit einzuziehen. Der Restaurantpartner stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus Chargebacks oder Rückerstattungen im Zusammenhang mit vom Restaurantpartner zu vertretenden Bestellungen entstehen.

(5) Bei Betrugsverdacht, erhöhtem Chargeback-Risiko oder Verstoß gegen diese Partner-AGB kann der Plattformbetreiber Auszahlungen vorübergehend zurückhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.

§ 9 Pflichten des Restaurantpartners

(1) Der Restaurantpartner hält alle für sein Geschäft einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ein (Gesundheit, Lebensmittel, Jugendschutz, Preisangaben u. a.).

(2) Allergene und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen sind vollständig und korrekt anzugeben.

(3) Zugesagte Liefer- bzw. Abholzeiten und Verfügbarkeiten sind einzuhalten.

(4) Eine Manipulation der Plattform, die Umgehung der Provision (z. B. systematische Direktabreden zur Umgehung der Plattform) oder sonstiger missbräuchlicher Eingriff ist untersagt.

§ 10 Ranking und Sichtbarkeit (P2B-Verordnung)

(1) Die Darstellung von Restaurantpartnern erfolgt anhand verschiedener Parameter, insbesondere:

  • Bewertungen,
  • Liefer- bzw. Verfügbarkeitszeiten,
  • Verfügbarkeit von Angeboten,
  • Preisgestaltung,
  • Nutzerverhalten und Nachfragesignale.

(2) Die Gewichtung einzelner Parameter kann sich ändern; eine bestimmte Platzierung in der organischen Sichtbarkeit wird nicht geschuldet.

§ 11 Werbung und Sponsored Listings

(1) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, kostenpflichtige Werbe- und Platzierungsoptionen für Restaurantpartner anzubieten (z. B. hervorgehobene Darstellung, bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen, Bannerwerbung oder sonstige Marketingmaßnahmen).

(2) Als „Sponsored Listing“ oder vergleichbar gekennzeichnete Inhalte stellen bezahlte Platzierungen dar und werden als Werbung erkennbar gemacht.

(3) Die Buchung von Werbeleistungen erfolgt auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen oder über im Partnerkonto verfügbare Buchungstools.

(4) Der Plattformbetreiber legt die Parameter für die Darstellung von Sponsored Listings fest. Diese können insbesondere Gebote, Relevanz, Nutzerverhalten oder Performance-Kriterien umfassen.

(5) Sponsored Listings können die Sichtbarkeit innerhalb der Plattform beeinflussen und von der organischen Darstellung gemäß § 10 abweichen.

(6) Der Plattformbetreiber stellt sicher, dass bezahlte Platzierungen den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen, insbesondere nach Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht.

(7) Der Restaurantpartner ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Werbeinhalte verantwortlich und stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten resultieren.

(8) Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Reichweiten oder wirtschaftliche Erfolge besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 12 Bewertungen und Inhalte

(1) Der Restaurantpartner räumt dem Plattformbetreiber das für den Betrieb der Plattform erforderliche Nutzungsrecht an bereitgestellten Texten, Bildern, Marken und sonstigen Inhalten ein.

(2) Der Restaurantpartner versichert, über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Einbindung der Inhalte zu verfügen.

(3) Der Restaurantpartner stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Restaurantpartner bereitgestellte Inhalte entstehen.

(4) Soweit die Plattform Endkundenbewertungen ermöglicht, gelten ergänzend die für Verbrauchende geltenden Nutzungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher) sowie Moderations- und Meldewege der Plattform; die Pflichten des Restaurantpartners zur Rechtmäßigkeit eigener Inhalte nach Abs. 1–3 bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Datenzugang und Datennutzung

(1) Der Restaurantpartner erhält Zugriff auf die zur Auftragsabwicklung erforderlichen bestellbezogenen Daten.

(2) Der Plattformbetreiber darf aggregierte oder anonymisierte Daten zur Verbesserung der Plattform, für Statistiken und für Compliance-Zwecke auswerten, soweit keine personenbezogenen Daten oder nur in zulässiger Form verarbeitet werden. Betriebsnotwendige Auswertungen (z. B. Tisch-Speisekarten-Aktivität) erfolgen als First-Party-Verarbeitung auf der Plattform; es werden keine optionalen Marketing- oder Profiling-Tracker Dritter im Browser eingesetzt (z. B. Google Analytics oder PostHog). Betriebsnotwendige, cookieless Reichweiten- und Performance-Messung über Vercel im Rahmen des Hostings ist davon getrennt (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung).

(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Plattformbetreiber (einschließlich Endkund:innendaten im Rahmen der Plattformnutzung) finden sich in der Datenschutzerklärung.

(4) Zur Bereitstellung der Plattform können insbesondere folgende technische Dienstleister eingesetzt werden:

  • Supabase (Datenbank / Authentifizierung),
  • Render (Backend-Hosting),
  • Vercel (Frontend / Hosting),
  • Upstash Redis (Rate-Limiting / Missbrauchsprävention),
  • Stripe (Zahlungsabwicklung),
  • Google Workspace (E-Mail-Versand),
  • OpenRouter (KI-Funktionen im Partner-Dashboard).

(5) Eine vollständigere Übersicht der eingesetzten Dienstleister finden Sie in der Datenschutzerklärung. Der Plattformbetreiber und der Restaurantpartner verarbeiten personenbezogene Daten jeweils für ihre eigenen Zwecke und bleiben für die datenschutzkonforme Verarbeitung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich verantwortlich.

§ 14 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert.

(2) Wartungen, Updates und technische Störungen können zu zeitweisen Einschränkungen führen.

§ 15 Beschwerdemanagement und Mediation (P2B)

(1) Beschwerden im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 können gerichtet werden an: [email protected].

(2) Zur ergänzenden außergerichtlichen Konfliktbeilegung zwischen Plattform und Restaurant können — soweit gesetzlich einschlägig — geeignete Mediations-/Schlichtungsstellen genutzt werden. Auf Anfrage nennen wir entsprechende Anlaufstellen.

§ 16 Haftung

(1) Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Restaurantpartner haftet gegenüber Endkund:innen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und seiner eigenen AGB.

(4) Der Restaurantpartner stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Pflichten des Restaurantpartners gegenüber Endkund:innen oder aus rechtswidrigen Inhalten des Restaurantpartners entstehen, es sei denn, der Plattformbetreiber ist allein nach allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Die Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Sperrung

(1) Der Plattformbetreiber kann den Zugang bei Verstößen gegen diese Partner-AGB oder geltendes Recht vorübergehend sperren.

(2) Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist eine sofortige Sperrung oder außerordentliche Kündigung zulässig.

§ 19 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (höhere Gewalt), darunter insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle Dritter außerhalb des Einflussbereichs oder allgemeine Internetstörungen.

§ 20 Kein Arbeitsverhältnis

Die Parteien handeln als unabhängige Unternehmer. Es wird kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und keine ständige Vertretung begründet.

§ 21 Änderungen der AGB

Der Plattformbetreiber kann diese Partner-AGB ändern. Änderungen teilt er dem Restaurantpartner rechtzeitig in Textform mit (z. B. per E-Mail oder Hinweis im Partnerkonto). Widerspricht der Restaurantpartner der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder in Textform, gilt die geänderte Fassung nicht als vereinbart; es gelten weiter die zuletzt vom Restaurantpartner akzeptierte bzw. unverändert fortgeltende Fassung — ohne dass automatisch eine Kündigung ausgelöst wird. Kommt in der Widerspruchsfrist keine Erklärung des Restaurantpartners, kann die neue Fassung wirksam werden, sofern der Plattformbetreiber den Restaurantpartner wirksam auf diese Rechtsfolge und die Widerspruchsfrist hingewiesen hat und dies den gesetzlichen Anforderungen an AGB-Änderungen gegenüber Unternehmern entspricht.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Restaurantpartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Partner-AGB Gifhorn.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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